Pflegebedürftige haben gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Movit stellt den Antrag für Sie – deutschlandweit.
In 3 Minuten erledigt – wir übernehmen den Rest
Klicken Sie auf Starten – wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
Für die korrekte Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse.
Nur zur Vermeidung von Tippfehlern – kein Pflichtfeld, kann jederzeit übersprungen werden.
Von wo nach wo soll der Umzug stattfinden?
Bestätigung der Vollmacht und Abtretungserklärung.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und kümmern uns um alles Weitere. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
Kein Papierkram für Sie
Umzüge in ganz Deutschland
Ausgezeichneter Service
Movit übernimmt den gesamten Ablauf – von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zum letzten Karton.
Formular in 3 Minuten ausfüllen, Pflegekasse auswählen und digital unterschreiben – bequem von zu Hause.
Movit reicht den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI) direkt bei Ihrer Pflegekasse ein.
Die Pflegekasse prüft und genehmigt den Antrag. Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.
Unser professionelles Team führt den Umzug durch – pünktlich, sorgfältig und stressfrei für Sie.
Gemäß § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – dazu zählt auch der Umzug.
Sie benötigen einen offiziell anerkannten Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse.
Der Umzug muss in eine geeignetere, barrierefreiere Wohnung oder ins betreute Wohnen erfolgen.
Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden.
Angehörige können den Antrag mit Vollmacht im Namen des Pflegebedürftigen stellen.
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. In einem kurzen Telefonat klären wir gemeinsam, ob und wie wir Ihnen helfen können.
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